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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.09.1989

5 UF 94/89

Normen:
BGB § 1613
BSHG § 91 Abs.2

Fundstellen:
DRsp I(167)376c
FamRZ 1990, 307

Teilabdruck zur Barunterhaltspflicht nach Übertragung der Personensorge auf einen Dritten hier vorstehend unter a. »... Die rückwirkende Inanspruchnahme des Bekl. [gem. § 1613 BGB] ergibt sich im vorl. Fall aufgrund [...]
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