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KG - Entscheidung vom 07.04.1989

18 UF 6795/88

Normen:
ZPO §§ 629 b ff.
ZPO § 629 Abs.2 S.2, § 629 a Abs.3 S.1

Fundstellen:
DRsp IV(418)250b
FamRZ 1989, 1206

Nach Ansicht des Senats wird der Scheidungsausspruch trotz Ablaufs der Anschließungsfrist des § 629 a Abs. 3 Satz 1 ZPO nicht rechtskräftig, wenn noch über den Einspruch gegen einen durch Versäumnisurteil ergangenen [...]
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