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KG - Entscheidung vom 11.07.1989

1 W 630/89

Normen:
ZPO § 704 Abs.1, § 717 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(421)185a
NJW 1989, 3025
Rpfleger 1990, 29

»... Nach § 704 Abs. 1 ZPO findet die Zwangsvollstreckung lediglich aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind, statt. An einem solchen Titel fehlte es hier. Das vom LG für [...]
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