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BVerwG - Entscheidung vom 09.03.1989

2 C 21.87

Normen:
BBG § 78 Abs.3 S.1
BGB § 852

Fundstellen:
BVerwGE 81, 301
DRsp V(570)404a-b
DVBl 1989, 151
DÖV 1989, 942
NJW 1989, 2638
ZBR 1990, 20

(a) »... Nach § 78 Abs. 3 BBG beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Dienstherrn nach Abs. 1 drei Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Dienstherr von dem Schaden und der Person des [...]
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