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BVerwG - Entscheidung vom 11.09.1989

4 B 170.89

Normen:
BauGB § 35
BBauG § 35
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
VwGO § 132 Abs. 3

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Sie macht zwar mehrfach geltend, die Sache habe grundsätzliche Bedeutung. Sie ist aber unzulässig, weil sie nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 , Abs. 3 VwGO genügt. [...]
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