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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 19.05.1988

16 UF 219/87

Normen:
BGB § 1586 a, § 1570 ff.
ZPO § 256 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(413)204d-e
FamRZ 1989, 184

»...Der AntrG. hat in der mündlichen Verhandlung am 28. 4. 1987 vor dem Senat klargestellt, daß sich sein Feststellungsantrag nur auf einen eventuellen Anspruch der AntrSt. gemäß § 1586 a BGB bezieht. Insoweit hat er [...]
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