(b) »... Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO wird PKH [Prozeßkostenhilfe] für die »beabsichtigte« Rechtsverfolgung gewährt, und in § 65 GKG ist vorgesehen, daß die Klage ohne Einzahlung des gerichtlichen Gebührenvorschusses Ä [...]
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