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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 09.06.1988

16 WF 30/88

Normen:
BGB § 1361 Abs.1 S.1

Fundstellen:
DRsp I(165)199c
FamRZ 1988, 1272

»Das für den Ehegattenunterhalt [Trennungsunterhalt gem. § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB] maßgebliche Einkommen des Bekl. ergibt sich nach Abzug des ungeschmälerten Tabellenbetrages für den Kindesunterhalt gemäß der [...]
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