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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 29.11.1988

18 UF 188/87

Normen:
BGB §§ 1570, 1574

Fundstellen:
DRsp I(166)204a
NJW-RR 1989, 1230

»Eine Unterhaltspflicht des Bekl. gegenüber der Kl. ist seit Herbst 1987 deshalb entfallen, weil das dem Bekl. [vom Arbeitsamt] gezahlte Unterhaltsgeld nicht einmal seinen eigenen notwendigen Unterhaltsbedarf abdeckt [...]
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