Laut Hinweis in GRUR 1988 Heft 12 S. 927 ist das unter II (236) 316 b-d auszugsweise abgedruckte Urteil durch Nichtannahme-Beschluß des Bundesgerichtshofs ( I ZR 39/88 Ä v. 20. 10. 88) rechtskräftig geworden. DRsp [...]
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