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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 22.10.1987

10 WF 240/87

Normen:
BRAGO § 123, § 124 Abs.2, Abs.3
ZPO § 120 Abs.3 Nr.1, § 122 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(409)249a
MDR 1988, 238

»Nach § 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO soll das Gericht die vorläufige Einstellung der Zahlungen bestimmen, wenn abzusehen ist, daß die Zahlungen der Partei die Kosten decken. Unter diesen Kosten können nur die Kosten verstanden [...]
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