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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 24.03.1987

1 UF 100/86

Normen:
BGB § 1573 Abs.2, Abs.5

Fundstellen:
DRsp I(166)172a
FamRZ 1987, 945

»... Der AntrG. steht zwar .. gemäß § 1573 Abs. 2 BGB für die Zeit ab der Rechtskraft der Scheidung ein monatlicher Aufstockungsunterhalt in Höhe von 447 DM zu. Jedoch ist die Verpflichtung des AntrSt., die Differenz [...]
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