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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 24.09.1987

10 U 35/87

Normen:
BGB § 211 Abs.2

Fundstellen:
DRsp I(112)146g
MDR 1988, 142
OLGZ 1988, 88

»... Die Anwendung des § 211 Abs. 2 BGB ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es Sache des Gerichts gewesen wäre, das Verfahren weiterzuführen. Durch diese Ausnahme von der Anwendung des § 2H Abs. 2 BGB soll vermieden [...]
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