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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 19.08.1986

2 Ws 19/86

Normen:
StPO § 206 a, § 464 Abs.3 S.1 a.F.

Fundstellen:
DRsp IV(466)200a
NStZ 1987, 425

»Die sofortige Beschwerde des Angekl. [gegen die bei der Verfahrenseinstellung gem. § 206 a StPO getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung, wonach der Angekl. seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen hat,] ist [...]
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