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BVerwG - Entscheidung vom 12.07.1985

6 C 95.82

Normen:
VwGO § 138 Nr.3

Fundstellen:
BVerwGE 72, 28
DRsp V(559)129a-c
DVBl 1985, 1319
NJW 1986, 204

(a) »... Die Pflicht [, dafür Sorge zu tragen, daß die zur mündlichen Verhandlung geladenen und erschienenen Verfahrensbeteiligten auch tatsächlich vom Beginn der Verhandlung ihrer Sache Kenntnis erlangen] hat das VG [...]
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