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BVerwG
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vor
Zulässigkeit einer Privatklinik im Außenbereich; 'Gesolltsein' des Vorhabens
Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und Vorbescheid; Voraussetzungen für das Ergehen eines Konzeptvorbescheid
»Wird die sofortige Ablösung eines Offiziers von seinem Dienstposten als unumgänglich angesehen, so muß sie zumindest den Anforderungen genügen, welche ZDv 20/6 Nr. 109 an das Verfahren bei der Vorbereitung des Vorschlags der Ablösung stellt (vorherige An
a-b. Fehlende Mitwirkung des Leistungsberechtigten als eigenständiger, von der Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen der geltendgemachten Sozialleistung nicht abhängender Versagungsgrund (b) mit entsprechender Beschränkung der verwaltungsgerichtlich
Ausschlußwirkung der Vorschrift nur für ausschließlich ausbildungsbezogenen Bedarf.
»1. Die Regelung in § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 KHG ist dahin zu verstehen, daß (auch) die gesonderte Berechnung von Arztkosten durch liquidationsberechtigte Krankenhausärzte bei der Bemessung der Pflegesätze berücksichtigt werden muß. 2. Durch die Ermäch
a-c. Funktion, Form und Wirkung der Aufforderung zum Nachreichen der Prozeßvollmacht: (b) Möglichkeit, aber nicht Notwendigkeit einer Fristsetzung; (c) Fristsetzung auch durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter. d. Prüfung der Vollmacht eines Rech
a-c. Verwertung von Auskünften des Auswärtigen Amtes in Asylsachen (a) im Wege des Freibeweises; (b-c) auch ohne Mitteilung der zugrundeliegenden Informationsquellen, (c) es sei denn, es werden konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen, daß die Auskünfte a
»Es stellt stets eine nicht leichtzunehmende Pflichtwidrigkeit dar, wenn ein militärischer Vorgesetzter vorsätzlich einen Befehl unter Nichtbeachtung gesetzlicher Bestimmungen erteilt. Besondere Umstände können das Dienstvergehen jedoch noch als 'diszipli
Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten.
»Liegen besondere Milderungsgründe vor, kann auch beim unerlaubten eigenmächtigen Fernbleiben eines Soldaten von einer Wehrübung von einer Dienstgradherabsetzung abgesehen werden.«
»Im Disziplinarverfahren kann eine Anordnung nach § 93 Abs. 1 BPersVG dahin überprüft werden, ob die Einstufung des den Beamten betreffenden Vorgangs in einen Geheimhaltungsgrad zu dem Zweck erfolgt, die Angelegenheit dem Plenum der Personalvertretung zu
Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensmangel; Quantitative Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe im Wohngebiet
Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; Siedlungsstrukturelle Bedenklichkeit trotz gesicherter Erschließung
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen; Herstellung von Teilanlagen einer Erschließungsanlage zu verschiedenen Zeitpunkten
Voraussetzungen für die zulässige Änderung der bisherigen Nutzung ohne wesentliche Änderung der baulichen Anlage im Außenbereich
Eine öffentliche für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene etwa 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse (Stichstraße) ist erschließungsrechtlich unselbständig.
Eine Straße ist keine beitragsfähige Erschließungsanlage, wenn sie rechtlich Bestandteil einer öffentlichen Sache ist, die ihrerseits nicht in Erfüllung der gemeindlichen Erschließungslast hergestellt worden ist (Deichverteidigungsweg).
»Hebt das Bundesverwaltungsgericht einen das förmliche Disziplinarverfahren wegen eines Verfahrensmangels einstellenden Beschluß des Bundesdisziplinargerichts auf, weil der Mangel nicht vorliege und das Verfahren ordnungsgemäß eingeleitet sei, dann ist da
a-b. Keine Versagung der beantragten Gaststättenerlaubnis gem. Abs. 1 Nr. 1 allein wegen beabsichtigter Ä strafrechtlich nicht zu beanstandender Ä Vorführung pornographischer Filme (b) Begriff und Kriterien der Unsittlichkeit im Sinne der Vorschrift.
a. Grundsätzliche Erlaubnisfähigkeit von Striptease-Darbietungen in der Pause der Vorführung pornographischer Filme.
a. Beschränkung des Nachzugs ausländischer Ehegatten im Bundesgebiet lebender Ausländer im Rahmen der Ermessensermächtigung der Verwaltung: (a) achtjähriger ununterbrochener Aufenthalt des Ausländers, der selbst erst im Wege des Familiennachzugs eingereis
Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei bebautem Grundstück durch Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans
»Zur Abgrenzung der Beweismittel 'sachverständiger Zeuge' und 'Sachverständiger'.«
c-f. Zinsanspruch im Fall der Erstattung bewilligter, aber zu Unrecht gezahlter Fördermittel (Abs. 2 Satz 5 und 6) (c) nicht bereits aufgrund eines Rückzahlungsvorbehalts; (d) nicht aufgrund eines bloßen Hinweises im Bewilligungsbescheid auf die Verzinsun
a. Anforderungen an das Kriterium »hauptberuflich« im Sinne des Abs. 1 Satz 1 dieser Vorschrift (Aufsicht einer sachkundigen Person).
d. Keine Anrechnung einer Aufenthaltszeit, die vor dem Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes liegt und für die lediglich eine asylverfahrensabhängige Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, auf die Mindestaufenthaltsdauer (Abs. 1).
a-b. Asylgewährung für einen Staatenlosen bei politischer Verfolgung durch das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts, (b) so im Fall systematischer »Aussperrung« durch Einreiseverweigerung und Abschiebungsmaßnahmen gerade wegen seines Volkstums.
»1. Orden und Ehrenzeichen sind nur solche Zeichen, durch die Verdienste um das allgemeine Wohl sichtbar geehrt werden sollen. Nicht zu den Orden und Ehrenzeichen zählen die von privaten Organisationen verliehenen Auszeichnungen, unter anderem für sportli
Anwendungsbereich des § 42 S. 2 BBauG; Umfang der Duldungspflicht des Grundeigentümers
»Eine Anordnung über die Einbehaltung von Dienstbezügen kann mit Rückwirkung aufgehoben werden. In diesem Falle hat der Beamte einen sofort fälligen Anspruch auf Rückzahlung der nach dem Zeitpunkt der Aufhebungswirkung einbehaltenen Dienstbezüge. Für dies
Begriffsbestimmung für »besonders schwerwiegende Rechtsfehler«, und zwar bezogen auf den Verwaltungsakt, nicht auf das Verhalten der erlassenden Behörde.
Vorausleistungen dürfen die Höhe des zu erwartenden Erschließungsaufwands nicht übersteigen. Ein Eigentümer kann mehrfach zu Vorausleistungen herangezogen werden.
»1. Hat ein der Wehrüberwachung unterliegender Wehrpflichtiger eine Änderung seiner (Haupt-)Wohnung vor Beginn des Einberufungsverfahrens durch Absendung des an ihn gerichteten Anhörungsschreibens nicht den zuständigen Wehrersatzbehörden seines Weg- und Z
»Einer neuerlichen Pflichtverletzung vorausgegangene disziplinare oder strafgerichtliche Sanktionen wegen anderer Pflichtverletzungen schließen die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Veruntreuung anvertrauten Geldes im Zuge einer einmaligen, persönl
a-e. Informationsrecht der Personalvertretung: (a) Inhalt, Umfang und Grenzen; (b-e) Erstreckung auf umfassende Auskunft über die Entlohnung bzw. Vergütung der Beschäftigten einschließlich der über- bzw. außertariflichen Lohn- oder Gehaltsanteile; (e-d) e
Unzulässige Entscheidung des Berufungsgerichts über eine. zulassungsbedürftige, jedoch nicht zugelassene Berufung in der Annahme eines die 500 DM-Grenze übersteigenden Streitgegenstandes.
»Eine 'Konkurrentenklage', die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, ist zulässig.«
»Die Zahlung der kinderbezogenen Anteile des Ortszuschlages steht nicht unter dem gesetzlichen Vorbehalt, daß keine andere dem öffentlichen Dienst angehörende Person gemäß § 40 Abs. 6 BBesG berechtigt ist.«
c-d. Geltung der allgemeinen Ladenschlußzeiten für das Geldwechselgeschäft in Wechselstuben (d) Geldsorten als Waren im Sinne von § 1 Abs. 1.
»Wird eine zunächst angeordnete Maßnahme nach §§ 91 ff. BDO von der Einleitungsbehörde aufgehoben, weil sie ungeachtet der gegen den beschuldigten Beamten sprechenden Verdachtsgründe dessen Dienstleistung fortan als vertretbar ansieht, so liegt es in ihre
»Ist der beschuldigte Beamte im gerichtlichen Verfahren wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit freigesprochen worden, so hat der Bundesdisziplinaranwalt, wenn er in den Tatsachen, die Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung waren, ein Dienst
»Zu den Voraussetzungen, unter denen leichtfertiges Schuldenmachen eines Soldaten außerhalb des Dienstes als Dienstvergehen zu bewerten ist.«
»Die Straßenverkehrsbehörde ist im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren nicht gehindert, aus der Nichtbeibringung eines zu Recht angeforderten Eignungsgutachtens negative Schlüsse zu ziehen, wenn die Gutachterstelle den Antrag des Betroffenen, die Kosten des
a. Verwaltungsrechtsweg für eine Klage der Post gegen den Empfänger einer Postanweisung auf Erstattung überzahlter Beträge.
c-d. Rechtsgültigkeit des Abs. 4 dieser Vorschrift und der Anlagen hierzu, wonach die Post die Errichtung eines Fernsprechanschlusses ablehnen kann, wenn der Grundstückseigentümer die Abgabe der vorgesehenen förmlichen Grundstückseigentümererklärung (Duld
Zulässige Anordnung einer Flurbereinigung zur Errichtung einer Teststrecke für Kraftfahrzeuge als städtebauliche Maßnahme (c) auch bei geplantem Übergang des Geländes in das Eigentum eines Privaten (hier: Kfz-Industrie-Unternehmen); (d-f) dann, wenn eine
d-e. Einschränkbarkeit laufender Geldleistungen gegenüber (hier: türkischen) Asylbewerbern auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche (Abs. 2) (d) ohne Hinderung durch das Europäische Fürsorgeabkommen (kein »erlaubter« Aufenthalt im Sinne des Abkommens); (e
»1. Die Anfechtung einer Beurteilung eines Soldaten erledigt sich (anders als beim Eintritt in den Ruhestand) bei Weiterbestehen eines Reserveverhältnisses nicht. - vgl. Buchholz 232 § 8 Nr. 21 - 2. Bei einer Beurteilung ist eine Benachteiligung wegen der
b-c. Fortbestand der durch die Art des Baugebiets (hier: reines Wohngebiet) vorgegebenen Schutzwürdigkeit der im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücke trotz nachfolgender Straßenplanung (keine »plangegebene« Vorbelastung durch die zu
a-b. Bindung durch gesetzliche Planungsleitsätze im Sinne von Regelungen, die strikte Beachtung verlangen und daher keinen Raum für planerische Abwägung lassen, (b) im Unterschied zu Vorschriften mit bloßen Zielvorgaben, denen bei der Abwägung besonderes
Planrechtfertigung als 'Gebotensein' nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur insoweit nicht ausreichenden Bedarfsplanung; Abwägungsgebot und planerische Gestaltungsfreiheit im Rahmen des § 17 Abs. 4 FStrG
Unbeachtlich ist es auch, wenn die Genehmigung des Bebauungsplans vor der Genehmigung des Flächennutzungsplans bekanntgemacht worden ist.
»Zum Disziplinarmaß bei Warenhausdiebstählen durch Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz mit Vorgesetzteneigenschaft (Gehaltskürzung, Einstellung nach § 14 BDO).«
b-d. Politische Verfolgung: (b) Asylerheblichkeit der Verfolgung erfordert nicht, daß sie »ausreisebestimmend« gewesen ist; (c-d) Nachweiserleichterung für Vorverfolgte (c) besteht so lange, wie ein innerer Zusammenhang zwischen Vorverfolgung und Asylbege
Der Eigentümer hat für die ihm entstandenen Kosten der Ordnungsmaßnahmen keinen zur Aufrechnung geeigneten Erstattungsanspruch gegen eine Forderung der Gemeinde aus Stellplatzablösung, wenn diese Kosten geringer sind als der noch zu entrichtende Ausgleich
»Es wird daran festgehalten, daß Soldaten, die Geheimnisträger der Geheimhaltungsstufe II sind, grundsätzlich Reisen in Länder des kommunistischen Machtbereiches verboten werden können. - Wie BVerwGE 46, 190 und 53,142 - Es bedarf keiner Klärung im Einzel
»Auch in Asylstreitsachen muß das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Kläger behaupteten individuellen Schicksals erlangen, aus dem er seine Furcht vor politischer Verfolgung herleitet (
»Ist der strafrechtlich nicht geahndete Teil eines Tatgeschehens - hier die Verletzung einer innerdienstlichen Meldepflicht über einen strafgerichtlich geahndeten, mit unerlaubter Entfernung vom Unfallort durch den Beamten verbundenen Verkehrsunfall - nur
»Zum Disziplinarmaß bei außerdienstlich begangener Verkehrsunfallflucht eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten und bei Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage (Urteil: Gehaltskürzung und Einstellung des Verfahrens wegen sachgleicher strafgerichtlic
b-c. Eignungsvermutung (Abs.2 Satz 1) (b) ist widerlegt, wenn vom Auszubildenden zu vertretende Fehlzeiten die Schlußfolgerung rechtfertigen, er strebe das Ausbildungsziel endgültig nicht mehr an; (c) entfällt nicht rückwirkend wegen Abbruchs der Ausbildu
»Die Veröffentlichung von Arzneimittel - Transparenzlisten mit der Angabe von Qualitätssicherungskennzeichen durch die vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit berufene Tranparenzkommission und das der Veröffentlichung vorgeschaltete Auskunft
Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche Privilegierung einer Stallerweiterung für Pensionspferde nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBaug aufgrund betrieblicher Zuordnung zu einem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb
Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als 'Landwirtschaft' i.S. von § 35 BBauG; Zuläsigkeit einer Reit- und Bewegungshalle im Außenbereich; Beurteilung der Ergänzung um einen Betriebsteil nach § 35 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 BBauG
Nicht begünstigt ist die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes um einen nichtlandwirtschaftlichen Betriebsteil (Reit- und Bewegungshalle).
a-d. Voraussetzungen für die Erledigung des Asylverfahrens: (a-c) Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens (a) kann auch durch den Vorsitzenden des Gerichts oder den Berichterstatter ergehen; (b) bedarf förmlicher Ausstellung; (c) setzt einen Anlaß für Z
»1. Nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtslage ist eine Dienstvergehen eines dem Bundesbeamtengesetz oder den Beamtengesetzen der Länder unterliegenden Beamten oder Ruhestandsbeamten, eines dem Deutschen Richtergesetz unterliegenden R
»Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb eines Versicherungsunternehmens, das Versicherungsschutz nur dadurch bietet, daß es bei stationärer Behandlung wegen einer Krebserkrankung ein Krankenhaustagegeld gewährt, darf versagt werden, weil die Belange der Versi
cAnwendbarkeit der Vorschrift (rückwirkende Verwaltungsakt-Rücknahme) uneingeschränkt auf das Leistungsrecht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Das Gebot der Rücksichtnahme ist als öffentlicher Belang auch bei Innenbereichsvorhaben (Wohnbebauung) zu beachten, die einem privilegierten Außenbereichsbetrieb (landwirtschaftlicher Betrieb mit Mastschweinen und Rindern) naherückt. Landwirtschaftliche B
a-d. Reichweite und gegenseitiges Verhältnis von Jagdschein und waffenrechtlichen Erlaubnissen, insbesondere hinsichtlich der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffen; (b-c) Widerruf einer einem Jagdscheininhaber erteilten Waffenbesitzkarte (b) n
b-c. Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis für die zweite Ehefrau eines in der Bundesrepublik erwerbstätigen Jordaniers, die hier mit ihrem Mann, den gemeinsamen Kindern und der ersten Ehefrau des Mannes in Mehrehe zusammenlebten will; (b) kein Eingr
»§ 47 Abs. 1 Satz 1 WaffG 1976 verpflichtet die Behörde zur Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis, wenn ihr bekannt wird, daß sie bei Erteilung dieser Erlaubnis gegen zwingendes Recht verstoßen und deswegen unrichtig entschieden hat. Auf die Art des
a. Kostenbelastung des klagenden Studienplatzbewerbers bei Erledigung des Zulassungsrechtsstreits durch anderweitige Zulassung zum Studium (Abs. 2). b. Entscheidung über Prozeßkostenhilfe-Gewährung für Studienplatzbewerber ohne Berücksichtigung der Gewinn
Sonderparkberechtigung für Anwohner (Abs. 1 b Nr. 2): (d) Begriff des Anwohners; (e) Beschränkung des Parkvorrechts auf die Straße, an der der antragstellende Kraftfahrer wohnt.
Leistung von Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze (Abs. 3 Satz 2) nach Nr. 4: isse (hier: infolge Arbeitsplatzverlustes); (d) keine Notwendigkeit eines engen zeitlichen Zusammenhanges zwischen Veränderung der persönlichen Verhältnisse
a-b. Anfechtungsklage allein gegen den Widerspruchsbescheid wegen Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift (Abs. 2 Satz 2 Ä hier: Klage eines Einstellungsbewerbers im Beamtenrecht); (b) Unbegründetheit, wenn der Widerspruchsbescheid unter Verlet
a-b. Ermessensentscheidung des zuständigen Ministers bei der Auswahl unter mehreren von der Hochschule vorgeschlagenen Bewerbern für einen Lehrstuhl; (b) mögliche Ablehnung eines an erster Stelle vorgeschlagenen Bewerbers zugunsten eines nachrangigen Vors
»Zur (teilweisen) Rücknahme einer rechtswidrigen Schadensfeststellung; Voraussetzungen für das Recht auf Vertrauensschutz. Im Rahmen der Prüfung, ob dem Betroffenen die Rückzahlung zu Unrecht empfangener Hauptentschädigung dem Grunde nach zumutbar ist, si
»Geldleistung aufgrund freiwilliger Mitgliedschaft in der AOK als Sachleistungssurrogat hinsichtlich einzelner Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung.«
Beitragsfähigkeit einer Grünanlage [Erforderlichkeit, Öffentlichkeit]; Merkmalsregelung für Grünanlagen; Räumliche Erschließung durch Grünanlage und Kinderspielplätze; Hinreichende Begrünung eines Kinderspielplatzes
Ausreichende generalisierende Festlegung des Merkmals der endgültigen Herstellung einer Grünanlage.
Landeplätze für Flugmodelle sind keine Flugplätze im Sinne dieser Vorschrift.
»Eine Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle darf nur dann versagt werden, wenn die beabsichtigten Aufstiege die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden; anderenfalls muß sie erteilt werden. Die Luftfahrtbehörde hat
g-h. Keine Versagung einer Abrißgenehmigung (g) dann, wenn dadurch der Eigentümer zu beträchtlichen Erhaltungsinvestitionen genötigt würde, obwohl sich das Gebäude tatsächlich nur noch »auf Abriß« veräußern läßt; (h) bei Vorliegen eines ausreichenden Ersa
Pferdezucht auf der Grundlage der Bodenertragsnutzung kann einschl. der reiterlichen Erstausbildung der Jungpferde zur Landwirtschaft gehören.
»Ein Ergebnisabführungsvertrag, durch den sich ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen einem Gesellschafter gegenüber verpflichtet, diesem den jährlich erwirtschafteten Gewinn vollständig zu übertragen, ist selbst dann nicht mit § 9 Buchst. a WGG vereinbar
Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) begründet keine Teilrechtsfähigkeit der Fakultäten für den Erlaß von Prüfungsordnungen.
Zeitlicher Abstand zwischen Straftat und Ausweisung
a. Fortbestehendes Aufenthaltsrecht des Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmers aus einem EG-Mitgliedsstaat auch nach Auszug aus der Ehewohnung und Trennung auf Dauer.
Beurteilung der Rechtsstellung im Bundesgebiet geborener Abkömmlinge von Statusdeutschen gemäß Art. 116 GG nach der bei der Geburt gültigen Fassung des § 4 RuStAG, mit der Folge, daß eheliche Kinder, die in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten des GG und d
c. Keine die deutsche Staatsangehörigkeit begründende Wirkung eines Ä irrtümlich erteilten Ä Staatsangehörigkeitsausweises (Heimatschein). d-e. Beurteilung (d) des fehlenden Wohnsitzes im Inland nach § 7 BGB; (e) des fehlenden dauernden Aufenthaltes entsp
Zeitpunkt für die Erteilung des Einvernehmens durch die Gemeinde; Umfang der im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigenden privaten Interessen
»Es darf bei Verwendungsentscheidungen berücksichtigt werden, daß der betreffende Soldat Inhaber eines kommunalen Wahlmandats ist.«
»Zahnfüllungswerkstoffe sind Arzneimittel gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG. Zum Begriff des 'Gegenstandes' im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 AMG, der dazu 'bestimmt' ist (dauernd oder vorübergehend) in den menschlichen Körper 'eingebracht' zu werden.«
»Eine landesgesetzliche Regelung, nach der das Reiten im Walde nur auf hierfür gekennzeichneten Wegen erlaubt ist, ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im Bundesrecht vereinbar.«
»1. Der Verfall einbehaltener Dienstbezüge gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 2 WDO setzt voraus, daß die Rechtmäßigkeit der Einbehaltungsanordnung unanfechtbar feststeht. 2. Die Einbehaltung von Übergangsgebührnissen nach § 120 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 WDO ist auch da
»Die Ernennung eines anderen Bewerbers ist gemäß § 14 Abs. 2 LBG Baden-Württemberg zurückzunehmen, wenn andere als Laufbahnbewerber in dieser Laufbahn nicht in das Beamtenverhältnis berufen werden dürfen.«
»Das auf das Behindertenwaisengeld anzurechnende eigene Einkommen der Waise ist nicht das 'Einkommen' im steuerrechtlichen Sinne.«
»1. Die Pflicht des Dienstherrn, dem Beamten oder Soldaten im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorge zu dessen Aufwendungen in Krankheitsfällen ergänzende Hilfe zu leisten, erfordert es, das in den zu diesem Zweck geschaffenen Beihilfevorschriften zum Ausdru
d-f. Nichthoheitlicher Charakter einer durch die Behörde erklärten Aufrechnung; (e) Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger; (f) mögliche Rückgängigmachung einer erklärten Aufrechnung.
»Rückforderung laufender Geldleistungen, die einem Beamtenbewerber auf Grund einer später aufgehobenen einstweiligen Anordnung auf vorläufige Aufnahme in den Vorbereitungsdienst gewährt worden sind.«
»Versucht ein Soldat, durch falsche Angaben in einem Auftrag auf Reisekostenvergütung seinen Dienstherrn zu betrügen, so kann er regelmäßig nicht mehr in seinem bisherigen Dienstgrad belassen werden.«
»Die Rechtsmittelbelehrung, daß die Berufung gegeben sei, steht, wenn in Wahrheit nicht die Berufung, sondern unmittelbar die Revision gegeben ist, in ihrer Rechtsfolge der Belehrung gleich, daß 'ein Rechtsmittel nicht gegeben sei' (§ 58 Abs. 2 VwGO). Die
»Wiederholte außerdienstlich begangene Diebstähle eines Soldaten in Vorgesetztenstellung können zu dessen Degradierung führen.«
Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und ungefähr gleichgewichtig bebaubaren 'durchlaufenden' Grundstücks
Die Kosten der Schmutzwasserkanalisation, die zugleich der Straßen- und der Grundstücksentwässerung dient (Mischsystem), müssen zunächst danach aufgegliedert werden, wie weit sie nur dem einen oder dem anderen Zweck zugehören. Der Rest der Kosten ist den
d-e. Möglicher eigener Asylanspruch des Ehegatten eines politisch Verfolgten (e) bei berechtigter Befürchtung nach Art einer Geisel in die Verfolgung einbezogen zu werden.
b-d. Anwendungsbereich des Zustimmungserfordernisses für wesentliche Veränderungen einer geschlossenen Waldfläche (Nr. 7): (b) Erfassung sowohl rechtlicher als auch tatsächlicher Veränderungen; (c) Schutz bereits bei Anordnung einer vorläufigen Besitzeinw
Leistung von Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze (Abs. 3 Satz 2) nach Nr. 4: (b) Begriff der Bedürftigkeit; (c) erforderlicher ursächlicher Zusammenhang zwischen Bedürftigkeit und einschneidenden Veränderungen der persönlichen Verhält
Mögliche Nachholung eines unterlassenen Aktenvermerks über den Tag der Aufgabe zur Post durch Vermerk der Widerspruchsbehörde aufgrund Rückfrage bei der Ausgangsbehörde.
Ein Grundstück, das zur Zeit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage im Eigentum der Gemeinde steht, unterliegt der Beitragspflicht, wenn und soweit das Eigentum übertragen oder ein Erbbaurecht bestellt worden ist.
»Die behördliche Entscheidung, eine Ausnahme-Wohnberechtigungsbescheinigung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu versagen, ist nach den für (sog. einheitliche) Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen gerichtlich nachzuprüfen. Die Behörde gen
Verwaltungsrechtsweg nicht für die Klage einer Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses gegen die Rückforderung von Fraktionsausschüssen wegen zweckwidriger Verwendung.
Verwaltungsrechtsweg für die Klage eines Mitglieds des Berliner Abgeordnetenhauses auf Zahlung einer höheren Aufwandsentschädigung.
b-c. Beurteilungsspielraum des Prüfungsamtes hinsichtlich der Gleichwertigkeit anderweitiger Studienzeiten zur Anrechnung auf die Mindeststudienzeit vor der Ärztlichen Vorprüfung (c) mit der Verpflichtung, bei einer in ständiger Verwaltungsübung angewende
1. Hält das Berufungsgericht das Fehlen der Fahreignung des sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wendenden Klägers für erwiesen, weil dieser an einer gerichtlich angeordneten Beweisaufnahme nicht mitgewirkt hat, so ist eine solche Beweiswürdigung r
»Die bestandskräftige Feststellung des Versorgungsamts, der Schwerbehinderte erfülle die Voraussetzungen der Rundfunkgebührenbefreiung nicht, ist für den Schwerbehinderten und die Rundfunkanstalt sowie für Behörden und Gerichte bindend. Ein Anspruch auf G
d-f. Ausbau des Main-Donau-Kanals: (d) Verfassungsmäßigkeit der verkehrspolitischen Grundentscheidung zur Vollendung des Kanals (§ 56 Abs. 3 und 4), und zwar auch hinsichtlich der Inanspruchnahme privater Grundflächen; (e-f) erforderliche Abwägung betroff
a-c. Verletzung der Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs (a-b) bei versäumter Vorsorge des Gerichts dafür, daß die zur mündlichen Verhandlung geladenen und erschienenen Verfahrensbeteiligten im Warteraum den Aufruf ihrer Sache zur Kenntnis nehmen
»Die Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Einleitungsbehörde, die insbesondere auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten hat. Dabei sind die Belange des Beamten, insbesondere sein Anspruch auf
»Im förmlichen Disziplinarverfahren ist die eidesstattliche Versicherung des beschuldigten Beamten kein zulässiges Beweismittel.«
Rechtswirkung einer wohnungseigentumsrechtlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung
Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan; Umfang des Ermessens der zuständigen Landesbehörde
c-d. Kriterien für die zulässige Dauer einer Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden nach Abs. 2 Satz 1, insbesondere während einer Vakanz; (d) keine vorschriftsmäßige Besetzung im Falle verzögerter Wiederbesetzung einer Vorsitzenden-Stelle, die durch Ei
Entscheidung des Berufungsgerichts gem. Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlastG (mögliche Beschlußform): kein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die dem Gericht eingeräumte Möglichkeit der Wahl zwischen zwei verschiedenen Besetzungen der Richterbank.
Ermessensfehlerfreie Ablehnung der Einbürgerung eines Ausländers, dessen Ehepartner nicht eingebürgert werden möchte oder die Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht erfüllt.
Anwendbarkeit der (Ausländererlaß-)Richtlinie über die Wartefrist für den Ehegatten-Nachzug auch auf erfolglos gebliebene Asylbewerber.
»Die geringste Zeiteinheit für die Feststellung des Verlustes von Dienstbezügen wegen schuldhaft unerlaubten Fernbleibens vom Dienst beträgt eine Stunde.«
Berufung des Prüflings auf einen Übertragungsfehler im Antwort-Wahl-Verfahren bei der Markierung auf dem Antwortbogen in der Regel nicht mit dem Hinweis auf abweichende Notizen im Aufgabenheft.
a-c. Annahme mangelnder Eignung des Kraftfahrers im - Fahrerlaubnisentziehungsverfahren bei unterlassener Beibringung eines zu Recht angeforderten Eignungsgutachtens (c) ohne Berücksichtigung einer nach Abschluß des Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahrens geä
Beurteilungsspielraum der Prüfungskommission hinsichtlich einer Auf- oder Abrundung des Ä durch Gewichtungsvorschriften gesteuerten Ä rechnerischen Mittelwerts von Prüfungsleistungen bei der Bildung der Gesamtnote.
»Verbietet ein militärischer Vorgesetzter für seinen Befehlsbereich das Singen eines Liedes, so liegt darin jedenfalls dann keine Maßnahme gegen den Verfasser des Liedes, wenn dieser zwar Soldat, aber dem Vorgesetzten nicht unterstellt war.«
Erwerb und Konsum von Haschisch nötigen auch bei einem Zollbeamten nicht dazu, ihn aus dem Dienst zu entfernen, zumal wenn die Dienstfähigkeit unter dem Betäubungsmittelmißbrauch nicht gelitten hat.
Rechtsgültigkeit der Bundesnotenverordnung.
Keine rundfunkrechtlichen Teilhabeansprüche nicht bedeutsamer weltanschaulicher Kräfte und Gruppen auf Beachtung und Berücksichtigung im Gesamtprogramm.
Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG; Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zustimmung; Zusammenfassungsentscheidung nach § 130 Abs. 2 S. 2 BBauG; Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands und gemeindliche Schätz
»Ein vom Eigentümer dauernd als Zweitwohnung eigengenutztes, zur Dauernutzung tatsächlich und rechtlich geeignetes Haus, das die Wohnflächengrenze von 108 qm nicht überschreitet, ist als steuerbegünstigte 'andere Wohnung' im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 B
»Die Regelung des § 2 Abs. 2 des Hessischen Kirchensteuergesetzes, welche den geschiedenen Elternteil, dem sein Kind nicht zugeordnet wird und der seiner Unterhaltszahlungspflicht für das Kind nachkommt, von den Abzugsbeträgen des § 51 a EStG ausschließt,
»1. Ein Feststellungsbescheid nach § 9 BBesG ist dem Beamten förmlich zuzustellen. 2. Eine Ersatzzustellung ist unwirksam, wenn der Beamte die Wohnung, in der zugestellt wurde, nicht innehat. 3. Zustellungen nach § 23 Abs. 4 BDO sind im Verfahren der Fest
»Liegen dienstliche Gründe für eine Versetzung, die im Wege des Tausches stattfinden soll, nicht vor, ist eine solche grundsätzlich nur mit Zustimmung des Tauschpartners möglich; eine wirksame Zustimmung setzt voraus, daß der Soldat vorher über die wesent
Kein Konkursvorrecht nach Abs. 1 Nr. 2 für die Schwerbehindertenabgabe.
Zulässigkeit des standesrechtlichen Verbots einer »nach Form und Häufigkeit übertrieben oder marktschreierisch« wirkenden Werbung des Apothekers, insbesondere für das Randsortiment.
»Zu den angemessenen Kosten der Unterkunft gehört nicht ein Mietaufwand, den ein Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt deshalb zusätzlich hat, weil er für sein erwachsenes Kind, das auswärts studiert und wohnt, Wohnraum vorhält, damit dieses während der
Erforderlichkeit einer ausländerbehördlichen Erlaubnis für Asylbewerber, die den Bereich der Aufenthaltsgestattung vorübergehend für eine Auslandsreise verlassen wollen.
»Ein Ereignis, durch das sich das Hauptverfahren erledigt (z. B. die Aufhebung des angefochtenen Bescheides), bewirkt zugleich eine Erledigung des (zugehörigen) Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde (Aufgabe der in BVerwGE 34, 40 vertretenen gegenteili
Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht zur Annahme eines Erschließungsangebots des Bauherrn durch die Gemeinde
Beteiligung des Personalrats im Falle der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen.
Zulässigkeit eines privaten Tennisplatzes als untergeordnete Nebenanlage im unbeplanten Innenbereich mit dem Charakter eines reinen Wohngebiets
Zulässiges Parken eines vom Zugfahrzeug abgekoppelten Wohnwagenanhängers im öffentlichen Verkehrsraum, jedenfalls für einen Zeitraum von weniger als einem Monat.
Es besteht ein schutzwürdiges Interesse für die Änderung des Familiennamens eines scheinehelichen Kindes in den Geburtsnamen der Mutter, die ihren Geburtsnamen dem Familiennamen als Begleitnamen angefügt hatte und nach der Scheidung an der Führung des Fam
Befugnis des Landesgesetzgebers zur Regelung, daß der Diplomgrad von Fachhochschulabsolventen durch den Zusatz »(FH)« zu ergänzen ist (hier: gem. Art. 73 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG).
Schutzwürdiges Interesse besteht nicht für eine nachträgliche Korrektur der Ehenamenwahl (§ 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB).
»Disziplinarmaßnahmen unterhalb der Dienstentfernung kommt auch die Aufgabe zu, den Beamten zu künftiger Einhaltung aller sich aus dem Beamtenverhältnis ergebenden Pflichten anzuhalten. Der Zulässigkeit einer zusätzlichen Gehaltskürzung nach sachgleicher
»1. Die Annahme baren Geldes oder die Ausführung der als Entgelt für einen Vorteil gedachten pflichtwidrigen Amtshandlung haben grundsätzlich die Entfernung des betroffenen Beamten aus dem Dienst zur Folge. 2. Ausnahmen sind, anders als bei dem Zugriff au
Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung der Behörde an Silvester; Abwägung bei verspätet vorgetragener privater Belange
Zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des Abs. 1 Satz 1 gehören nicht Kosten einer Reise zur Teilnahme an einer auswärtigen Demonstration.
Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im Normenkontrollverfahren ohne Rücksicht auf die Form der jeweiligen Entscheidung
Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen
»Bei Veruntreuung dienstlicher Gelder durch einen Rechnungsführer kann ausnahmsweise auch dann von der Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn die Dienstvorgesetzten zuvor unter Mißachtung von Dienstvorschriften ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Soldaten i
a-b. Landesrechtliche Regelung der regionalen Monopolstellung eines technischen Üherwachungsvereins: (a) § 24 c Abs. 4 GewO als Ermächtigungsgrundlage für die Regelungsbefugnis des Landesgesetzgebers; (b) kein Verstoß Ä als Berufsausübungsregelung Ä gegen
Aushändigung der an den Mündel adressierten Postsendungen an den Vormund (Abs. 6) nur nach besonderer gerichtlicher Anordnung, nicht schon aufgrund der bloßen Bestellung zum Vormund.
»Werden entgegen dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens mehrere Dienstpflichtverletzungen in getrennten Disziplinarverfahren verfolgt, so wird ein etwa darin liegender Verfahrensmangel dadurch geheilt, daß die beiden Verfahren vor rechtskräftigem A
Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme 'im Bereich des Möglichen'
Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme 'im Bereich des Möglichen'
»Die Beschäftigung bei einer organisatorisch oder rechtlich verselbständigten kirchlichen Einrichtung ist als Tätigkeit bei einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft i. S. des § 53 Abs. 5 SVG anzusehen, wenn die Einrichtung nach dem Selbstverstän
b. Keine Erledigungsgebühr für die bloße nähere Begründung des schriftlich eingelegten Widerspruchs anläßlich einer Vorsprache bei der Behörde.
'Stellplätze und Garagen' i.S. des Bundesrechts als Sammelbegriff
a-b. Verpflichtung des Eigentümers einer Sache zur Vorsorge gegen schadenstiftenden Mißbrauch der Sache durch Dritte, insbesondere zur Sicherung besonders gefährdeter Objekte, auf eigene Kosten nur kraft besonderer gesetzlicher Regelung, hingegen nicht sc
»Die von einem Vertriebenen nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesvertriebenengesetzes abgelegten juristischen Prüfungen können nicht als mit der zweiten juristischen Staatsprüfung (§ 5 Abs. 1 DRiG) gleichwertig anerkannt werden (Ä
Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) vermittelt keinen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Einsichtnahme in behördliche Unterlagen zu Forschungszwecken.
Leistung von Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze (Abs. 3 Satz 2) nach Nr. 2 nicht für eine allgemeinbildende Ausbildung (hier: am Abendgymnasium).
»1. Auch ein Stabsoffizier kann unter Beachtung seiner Pflichten als Soldat im Rahmen seiner staatsbürgerlichen Rechte an einer Demonstration für Frieden und Rüstungsbegrenzungen teilnehmen. 2. Für das Erfüllen der Pflicht eines militärischen Vorgesetzten
Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung; Merkmalsregelung bezüglich endgültiger Herstellung
Kein Asylanspruch eines Staatenlosen, der aus dem Land seines bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts, in dem ihm möglicherweise Verfolgung durch nichtstaatliche Organisationen droht, aus ordnungsrechtlichen Gründen ausgewiesen oder dem dort (nach freiwillige
Erforderlicher Verbund der Klagen gegen Bundesamt und Ausländerbehörde (b) auch bei getrennter Klageerhebung durch den Asylbewerber sowie bei getrennter Zustellung von Asylbescheid und Ausreiseaufforderung; (c) auch in den Rechtsmittelinstanzen.
a-g. Pflicht zur Weiterbeschäftigung eines (früheren) Mitglieds einer Jugend- oder Personalvertretung im Anschluß an die Ausbildung: (a) Inhalt und Zweck; (b) Verpflichtung des Arbeitgebers Ä unter Wahrung des Benachteiligungsverbots nach § 8 BPersVG sowi
Eine Jagdhütte ist nicht erforderlich, wenn der Jagdpächter im Jagdrevier oder so nahe wohnt, daß er das Revier in kurzer Zeit erreichen kann.
Grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch einzelner Eltern zur Verhinderung einer mehrtägigen Schülerfreizeit (hier: Skifreizeit).
»Die Tätigkeit eines Mitgliedes der Berufsfeuerwehr als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr einer anderen Gemeinde ist kein Nebenamt im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 1 LBG (Bd.-W.).«
»Bei Wechsel zwischen Beamten- und Richterverhältnis keine rückwirkende Einweisung in eine Planstelle (Hamburg).«
»Keine Begrenzung des Ersatzes für den an einem 'anerkannt privateigenenen Kraftfahrzeug' bei der Erledigung von Dienstgeschäften entstandenen Sachschaden auf die Selbstbeteiligung einer tatsächlich nicht abgeschlossenen Vollkaskoversicherung.«
»Die Beiladung einer Bundesbehörde, die zur Mitwirkung an dem mit der Klage begehrten Verwaltungsakt befugt ist, im Verwaltungsstreitverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist unwirksam. Eine unwirksame Beiladung kann zur Klarstellung auch vom Rev
Fehlende Privilegierung einer Jagdhütte bei nahem Wohnsitz
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
([Fehlendes] Feststellungsinteresse an der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts; Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei möglicher [zivilrechtlicher] Leistungsklage; Erforderlichkeit eines Bebauungsplans zur Sicherung einer kommunalen Alt
Berichtigungsfähige offenbare Unrichtigkeiten können sich auch aus Umständen ergeben, die mit dem Erlaß des Verwaltungsaktes zusammenhängen und den inhaltlichen Irrtum für die Beteiligten ohne weiteres erkennbar werden lassen.
»Als Verbände öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Sinne der Ruhensvorschriften sind lediglich Zusammenschlüsse mit eigener Rechtspersönlichkeit anzusehen. Bei einer Beschäftigung des Versorgungsberech
a-b. Verbot politischer Vermerke auf der Aufschriftseite von Postsendungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 3): (a) Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nur insoweit, als sich nicht ausschließen läßt, daß solche Vermerke der Bundespost zugeschriebe
»1. Zum Grundsatz rechtlichen Gehörs im Verfahren nach §§ 91 ff. BDO. 2. Die Vorschrift des § 45 Abs. 2 VwVfG ist im Verfahren nach §§ 91 ff. BDO nicht anwendbar.«
a-b. Rechtswidrigkeit einer Sperrzeitverlängerung, die zum Fortfall eines betriebsprägenden Merkmals führt und dadurch die Ausübung des Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart (hier: Diskothek) unmöglich macht, (b) jedoch nicht allein deshalb, we
b-c. Möglichkeit der Zweitausweisung eines Ausländers trotz noch wirksamer Erstausweisung. (c) etwa für den Fall, daß die Sperrwirkung der ersten Ausweisung ohne Rücksicht auf den neuen Ausweisungsgrund entfallen könnte.
Mögliche Auflösung eines Promotionsverhältnisses durch den »Doktor-Vater« bei Zerstörung der Vertrauensbasis aus im persönlichen Bereich liegenden Gründen.
»Bei der Entscheidung über die berufliche Eignung eines Bewerbers, der die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel begehrt und nicht über eine Berufsausbildung im Sinne des § 7 Abs. 5 Satz 1 BörsG verfügt, steht dem Börsenvors
Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11 mit mehr als zwei Kindern
a-b. Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungs- dienst aufgrund Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung (bzw. Nichtzulassung) gemäß allgemeiner Verwaltungsanordnung im Sinne von Abs. 2 (a) ohne weitere Beendigungsvoraussetzungen; (
»§ 13 Abs. 2 Satz 2 WBO schränkt die Verpflichtung des zuständigen Vorgesetzten auf die Mitteilung an den Beschwerdeführer ein, ob eine Disziplinarmaßnahme verhängt oder von einer solchen abgesehen worden ist.«
»Die Insolvenzsicherung nach dem Betriebsrentengesetz erfaßt auch Versorgungszusagen der Sozialversicherungsträger an ihre Dienstordnungsangestellten. Ob die Angabe zur Insolvenzsicherung als Beitrag im verwaltungsrechtlichen Sinne bezeichnet werden kann,
Keine Klagebefugnis des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung gegen die dem Vermieter erteilte Genehmigung der Durchschnittsmietenerhöhung.
Ist ein Einheitssatz aus Rechtsgründen unanwendbar, so entsteht die Beitragspflicht nach Maßgabe der tatsächlich angefallenen Kosten. Auch tatsächlich gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in unbeplanten Gebieten können mit einem Artzuschlag be
»Eine als steuerbegünstigt anerkannte Wohnung darf wohnungsbauförderungsrechtlich als Praxis eines Arztes für Allgemeinmedizin mitbenutzt werden, sofern nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche ausschließlich diesem (frei-)beruflichen Zweck dient.«
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit verstreuten Betriebsflächen
»Für Sanitätsoffiziere, die sich freiwillig zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet haben, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Feststellung, daß sie berechtigt sind, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, weil und solange sie
Voraussetzungen für die Annahme eines qualifizierten Bebauungsplans; Schulsportplatz als zulässige Komponente der Festsetzung 'Schulzentrum'
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht für Sanitätsoffiziere, die sich freiwillig zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet haben und nur Sanitätsdienst leisten müssen, ungeachtet möglichen Einsatzes von Handfeuerwaffen im Sani
Wichtiger Grund (Abs. 3) für einen Fachrichtungswechsel durch Aufnahme eines Medizin-Studiums, zu dem der Auszubildende wegen hochschulrechtlicher Zulassungsbeschränkungen zunächst nicht zugelassen war, (a-b) bei Abbruch einer zunächst betriebenen Kranken
Wichtiger Grund (Abs. 3) für einen Fachrichtungswechsel durch Aufnahme eines Medizin-Studiums, zu dem der Auszubildende wegen hochschulrechtlicher Zulassungsbeschränkungen zunächst nicht zugelassen war, auch nach einem bereits drei Semester lang beibehalt
»Der Geschädigte, der am 31. Dezember 1952 seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) hatte, erfüllt die Stichtagsvoraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BFG i. V. m. § 230 Abs. 1 Satz 1 LAG auch für solche Schäde
»Feststellende Verwaltungsakte bedürfen jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält. Die nur formelle Baurechtswidrigkeit des Bewohnens entzieht Räu
Grundstückskosten gehören zum Erschließungsaufwand, wenn sie vor Entstehen der Beitragspflicht angefallen sind. Der Verteilungsmaßstab darf an das nach § 34 zulässige Maß der Nutzung anknüpfen.
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen politisch motivierte Ausschreitungen Dritter dem Staat wegen Schutzversagung als eigene - mittelbar staatliche - politische Verfolgung zuzurechnen sind. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Folgewirkungen eine
Einer staatlichen Verfolgung gleichzusetzen ist die Verfolgung durch eine Organisation, die auf dem Territorium eines Staates eine selbständige Herrschaftsstruktur aufgebaut hat und eine eigene staatsähnliche Hoheitsgewalt ausübt - PLO.
Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche Überprüfung der Planrechtfertigung
Mitwirkungsrecht von [Naturschutz-] Vereinen, Anerkennung eines Vereins als Mitwirkungsvoraussetzung
Zwingend erforderliche Vertagung einer mündlichen Verhandlung (§ 227 ZPO) auf fernmündlichen Antrag wegen unverschuldeter Verzögerung der Anreise eines Prozeßbevollmächtigten infolge Nebels im Flugverkehr.
Keine Verletzung der Beamten-Pflicht zur Erhaltung der eigenen Dienstfähigkeit (§ 54 Satz 1 ) durch eine fahrlässig herbeigeführte Gesundheitsgefährdung (hier: gelegentlicher Haschisch-Konsum) ohne erkennbare dienstliche Auswirkungen.
»1. Ein Vorgesetzter ist stets von der Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine eigene Maßnahme ausgeschlossen. (Im Anschluß an BVerwGE 63, 84, 86) 2. Derjenige Vorgesetzte, der über eine Wehrbeschwerde als zuständiger Disziplinarvorgesetzter innerhal
Kein Urlaubsanspruch für die Zeit einer Gemeinderatstätigkeit eines Lehrers außerhalb der Unterrichtsstunden.
»1. Die Entziehung eines Sicherheitsbescheides ist regelmäßig eine anfechtbare Maßnahme. (Wie BVerwGE 53, 134, 135, 136) 2. Das Begehren, die Rechtswidrigkeit der Entziehung eines Sicherheitsbescheides festzustellen, ist während des Bestehens des Dienstve
Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken
Das Ausbauprogramm (hier: für Gehweg) kann solange geändert werden, wie die Anlage noch nicht endgültig hergestellt ist. Teilanlagen sind erst endgültig hergestellt, wenn sie in ihrer gesamten Ausdehnung den in der Satzung vorgesehenen Ausbauzustand errei
Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) gibt seinem Inhaber kein Recht zum Verstoß gegen eine bindende Anordnung der universitären Rechtsaufsichtsbehörde, mit der Folge der Rechtswidrigkeit der Bewertung einer wegen anstößiger Formulie
»§ 25 Abs. 1 Satz 3, § 26 Abs. 1 Nr. 3 WDO sind weder auf die Soldatenvertreter in Personalvertretungen noch auf den Soldatenvertreter, der im Dienstgrad eines Unteroffiziers bei der Mehrheitswahl die höchste Stimmenzahl erreicht hat, entsprechend anzuwen
Vorbehalt einer späteren Entscheidung bei Einzelfragen im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren
a-b. Keine Begründung der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes durch eine in der DDR oder in Ostberlin vorgenommene Einbürgerung, wenn der »ordre public« der Bundesrepublik Deutschland entgegensteht, (b) so regelmäßig dann, wenn der Ei
Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Grenzbebauung [Garage]
Zulässige Weigerung des TÜV, ein Eignungsgutachten zu erstatten, wenn der Auftraggeber ablehnt, die Verwaltungsbehörde zu ermächtigen, die ihn betreffenden behördlichen Fahrerlaubnisakten dem TÜV zur Auswertung zu überlassen.
Erteilung einer [ersten] atomrechtlichen Teilgenehmigung
Ausbildungsverbot wegen Verstoßes gegen das Berufsbildungsgesetz (§ 20 Abs. 2 Nr. 2) durch einen Gewerbetreibenden, der trotz Fehlens eines fachlich geeigneten Ausbilders sechs Monate lang Auszubildende (weiter-)beschäftigt.
In die Eigenart einer vorwiegend durch eine Schwermetallgießerei geprägten Umgebung fügt sich die Bebauung mit 29 Reihenwohnhäusern auf einem der Gießerei benachbarten Grundstück nicht ein, auf dem sich bisher keine Wohnbebauung befindet.