Berechtigung und Verpflichtung des Handelnden selbst, sofern er sich des fremden Namens nicht zur Identitätstäuschung bedient: BAG, NJW 1975, 710. BB 1966, 425 BGHZ 45, 193 DB 1966, 619 DNotZ 1966, 735 DRsp I(112)84a [...]
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