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BGH - Entscheidung vom 29.09.1961

V ZR 136/60

Normen:
BGB § 632

Fundstellen:
NJW 1962, 29

Eine völlige Loslösung vom Vertrag ist nur ausnahmsweise möglich (BGH, NJW 1966, 105). Bei der Bemessung der Höhe eines Ausgleichsanspruches ist zu berücksichtigen, daß die benachteiligte Vertragspartei nicht besser [...]
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