Namensrecht nach Scheidung und vertragliche Regelung
Vertragliche Vereinbarungen, die bestimmen, dass nach der Scheidung derjenige, dessen Name nicht der Ehename wurde, den Ehenamen abzulegen hat, sind zulässig.
Neues Güterrecht - na endlich!
Nachdem der Gesetzgeber die Unterhaltsrechtsreform abschließend auf den Weg gebracht hatte, legte das Bundesministerium der Justiz am 05.11.2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat vor.
Entziehung des Sorgerechts wegen Gefährdung des Kindeswohls
Das OLG Brandenburg entschied vorliegend über den Antrag einer Mutter auf Rückübertragung des Sorgerechts für ihre drei Kinder, die zuletzt bei einer Pflegefamilie untergebracht waren.
Synopse zur Unterhaltsrechtsreform
Ein Vergleich des bis zum 31.12.2007 geltenden Rechts mit den seit 01.01.2008 geltenden Rechtsvorschriften.
Gesamtschuldnerausgleich zwischen getrennt lebenden Ehegatten
„Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ehegatte nach der Trennung vom anderen Ehegatten Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB beanspruchen?“
Abänderungsklage oder Vollstreckungsgegenklage?
Immer mal wieder taucht sie auf, die Frage nach der richtigen Klageart. Jüngst hatte sie das OLG Brandenburg zu beantworten: Ist bei Wegfall der Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers eine Abänderungsklage oder eine Vollstreckungsgegenklage zu erheben?
Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren und kein Ende
Nachdem die h.M. in der OLG-Rechtsprechung nach und nach PKH bei Abschluss eines Vergleichs für das gesamte PKH-Verfahren bewilligt hatte (vgl. nur OLG Köln, FamRZ 2002, 760 m.w.N.), hat sich der BGH gegen diese Praxis entschieden (NJW 2004, 2595).
Kontinuitätsgrundsatz bestimmt alleiniges Sorgerecht
Welchem Elternteil das Sorgerecht zugesprochen wird, hängt maßgeblich von der Kontinuität, der Förderung und Bindung des Kindes an seine Eltern und Geschwister ab.
Corona: Kein Umgang ohne 3G ?
Umgangs- und Sorgerechtsregelungen sind generell ein sehr konfliktgeladenes Thema. Mit der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Regelungen und Impfungen kam es zu weiteren Streitigkeiten zwischen den Umgangs- und Sorgeberechtigten Elternteilen. Hier erfahren Sie - unter anderem anhand von Beispielfällen – wichtige Informationen über Kontaktverbote und den Umgangsboykott, Entscheidungsbefugnisse, Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, Auflagen zur Umgangsgestaltung, Medizinkritik und Sorgerecht, Impfungen sowie Mitbetreuungspflicht beim Home-Schooling.
Abrechnung von Familiensachen - das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021
Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (BGBl. I Nr. 66 vom 29.12.2020) enthält für die Abrechnung von Familiensachen nicht nur Änderungen im RVG. Durch die Anhebung des Verfahrenswertes für Kindschaftssachen in § 44 Abs. 2 S. 1 und § 45 Abs. 1 FamGKG von 3.000 € auf 4.000 € kommt es in der Kombination mit der linearen Erhöhung der Gebühren im RVG um ca. 10 % zu einer spürbaren Gebührenanpassung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie künftig mehr Honorar abrechnen.