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Wirtschaftsrecht
Genossenschaftsgesetz
Abschnitt 6 Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft
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Genossenschaftsgesetz
Abschnitt 6 Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft
§ 81 Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde
§§ 78 a und 78 b (weggefallen) Genossenschaftsgesetz
§ 95 Nichtigkeitsgründe; Heilung von Mängeln
§ 83 Bestellung und Abberufung der Liquidatoren
§ 90 Voraussetzung für Vermögensverteilung
§ 86 Publizität des Genossenschaftsregisters
§ 79 a Fortsetzung der aufgelösten Genossenschaft
§ 81 a Auflösung bei Insolvenz
§ 93 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 88 Aufgaben der Liquidatoren
§ 94 Klage auf Nichtigerklärung
§§ 93 a bis 93 s (weggefallen) Genossenschaftsgesetz
§ 87 b Verbot der Erhöhung von Geschäftsanteil oder Haftsumme
§ 97 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit
§ 84 Anmeldung durch Liquidatoren
§ 92 Unverteilbares Reinvermögen
§ 96 Verfahren bei Nichtigkeitsklage
§ 87 a Zahlungspflichten bei Überschuldung
§ 89 Rechte und Pflichten der Liquidatoren
§ 91 Verteilung des Vermögens
§ 80 Auflösung durch das Gericht
§ 87 Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium
§ 82 Eintragung der Auflösung
§ 78 Auflösung durch Beschluss der Generalversammlung
§ 85 Zeichnung der Liquidatoren
§ 88 a Abtretbarkeit der Ansprüche auf rückständige Einzahlungen und anteilige Fehlbeträge
§ 79 Auflösung durch Zeitablauf
§§ 93 a bis 93 s (weggefallen) Genossenschaftsgesetz
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§§ 93 a bis 93 s (weggefallen)
GenG ( Genossenschaftsgesetz )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
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