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§ 15 Verfahren

AGBG ( AGB-Gesetz )

 
 

(1)  Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 23a, § 23b und § 25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.  (2)  Der Klageantrag muss auch enthalten: 1.  den Wortlaut der beanstandeten Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen;  2.  die Bezeichnung der Art der Rechtsgeschäfte, für die die Bestimmungen beanstandet werden.   





 Stand: 01.04.2024