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Beamtenversorgungsgesetz
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Beamtenversorgungsgesetz
BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
Abschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit
Abschnitt 5 Unfallfürsorge
Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 8 Sondervorschriften
Abschnitt 9 Versorgung besonderer Beamtengruppen
Abschnitt 10 Übergangsvorschriften
Abschnitt 11 Anpassung der Versorgungsbezüge
Abschnitt 13 Übergangsvorschriften alten Rechts
Abschnitt 14 Schlussvorschriften
Abschnitt 5 Unfallfürsorge
§ 43 a Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 34 Pflegekosten
§ 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 36 Unfallruhegehalt
§ 46 a (weggefallen) Beamtenversorgungsgesetz
§ 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
§ 31 a Einsatzversorgung
§ 30 Allgemeines
§ 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 33 Heilverfahren
§ 35 Unfallausgleich
§ 31 Dienstunfall
§ 38 a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
Abschnitt 5 Unfallfürsorge
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§ 43 a Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
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§ 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
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