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Teil 5 Gruppen
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Teil 5 Gruppen
Kapitel 1 Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe
Kapitel 2 Finanzlage
Kapitel 3 Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht
Kapitel 4 Drittstaaten
Kapitel 5 Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften
Kapitel 3 Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht
§ 285 Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden
§ 286 Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen
§ 287 Zwangsmaßnahmen
§ 279 Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht
§ 281 Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde
§ 283 Aufsichtskollegium
§ 282 Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene
§ 284 Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht
§ 280 Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde
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