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Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 2 Bericht über Solvabilität und Finanzlage
Unterabschnitt 3 Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen
Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
§ 39 Verordnungsermächtigung
§ 36 Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag
§ 35 Pflichten des Abschlussprüfers
§ 37 Vorlage bei der Aufsichtsbehörde
§ 38 Rechnungslegung und Prüfung öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen
§ 35 a Bestimmung von Prüfungsinhalten
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