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Anlage: Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 für Abgasreinigungssysteme

StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )

 
 

Anhang III


Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 für Abgasreinigungssysteme 1.  Prüfbericht Der Technische Dienst bestätigt in seinem Prüfbericht, dass der geprüfte Fahrzeugtyp nach Einbau des Abgasreinigungssystems die Anforderungen nach Anlage XXIV erfüllt und der Fahrzeugtyp somit als bedingt schadstoffarm entsprechend der Stufe A, B oder C gilt. Der Prüfbericht muss enthalten: Beschreibung des Prüffahrzeugs Fahrzeug Hersteller Typ Ausführung ABE-Nummer, ggf. Nachtrag Erstzulassung Fahrzeug-Identifizierungsnummer Kilometerstand Motor Hersteller Typ Ausführung Hubraum Leistung/Drehzahl Gemischbildungssystem Abgasreinigungssystem Art Hersteller Typ und Kennzeichnung Prüfergebnisse Angabe der Fahrzeugtypen, auf die die Genehmigung ggf. ausgedehnt werden kann. 2.  Zeichnungen und Stücklisten für die eindeutige Beschreibung des Abgasreinigungssystems, Abbildungen und Texte der Einbau- und Einstellanleitung, Beschreibung aller Änderungen von Teilen und Einstellungen, die nach dem Einbau des Abgasreinigungssystems vorgenommen werden müssen, ggf. Angaben über Auflagen für den Betrieb (z. B. unverbleiter Kraftstoff). 3.  Ggf. Angabe der geänderten Sollwerte für die Prüfung nach § 47 a. 4.  Eine Bestätigung des Antragstellers, dass das Abgasreinigungssystem bei bestimmungsgemäßer Verwendung das Betriebsverhalten des Fahrzeugs nach Nummer 1.5.1.2.2 bzw. in Verbindung mit Nummer 1.5.2.2 nicht verschlechtert. 5.  Bestätigung des Antragstellers, dass die Funktionsfähigkeit des Abgasreinigungssystems über eine angemessene Lebensdauer bei bestimmungsgemäßer Verwendung gewährleistet ist.




 Stand: 01.04.2024