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Verfahrensrecht
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 Verfahren in Familiensachen
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Verfahrensrecht
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 Verfahren in Familiensachen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
Abschnitt 3 Verfahren in Kindschaftssachen
Abschnitt 4 Verfahren in Abstammungssachen
Abschnitt 5 Verfahren in Adoptionssachen
Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Abschnitt 7 Verfahren in Gewaltschutzsachen
Abschnitt 8 Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
Abschnitt 9 Verfahren in Unterhaltssachen
Abschnitt 10 Verfahren in Güterrechtssachen
Abschnitt 11 Verfahren in sonstigen Familiensachen
Abschnitt 12 Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
Abschnitt 7 Verfahren in Gewaltschutzsachen
§ 213 Anhörung des Jugendamts
§ 211 Örtliche Zuständigkeit
§ 214 Einstweilige Anordnung
§ 212 Beteiligte
§ 210 Gewaltschutzsachen
§ 216 a Mitteilung von Entscheidungen
§ 214 a Bestätigung des Vergleichs
§ 215 Durchführung der Endentscheidung
§ 216 Wirksamkeit; Vollstreckung vor Zustellung
Abschnitt 7 Verfahren in Gewaltschutzsachen
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§ 213 Anhörung des Jugendamts
§ 211 Örtliche Zuständigkeit
§ 214 Einstweilige Anordnung
§ 212 Beteiligte
§ 210 Gewaltschutzsachen
§ 216 a Mitteilung von Entscheidungen
§ 214 a Bestätigung des Vergleichs
§ 215 Durchführung der Endentscheidung
§ 216 Wirksamkeit; Vollstreckung vor Zustellung