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Strafgesetzbuch
Besonderer Teil
Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
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Besonderer Teil
Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Erster Titel Friedensverrat
Zweiter Titel Hochverrat
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
§ 90 b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
§ 90 c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
§ 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
§ 89 c Terrorismusfinanzierung
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
§ 91 a Anwendungsbereich
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 89 b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
§ 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89 a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 90 a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
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§ 90 c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
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§ 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei