SGB IV SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
ERSTER ABSCHNITT Grundsätze und Begriffsbestimmungen
ZWEITER ABSCHNITT Leistungen und Beiträge
DRITTER ABSCHNITT Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
VIERTER ABSCHNITT Träger der Sozialversicherung
FÜNFTER ABSCHNITT Versicherungsbehörden
SECHSTER ABSCHNITT Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung
SIEBTER ABSCHNITT Informationsangebote in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung
ACHTER ABSCHNITT Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren
NEUNTER ABSCHNITT Aufbewahrung von Unterlagen
ZEHNTER ABSCHNITT Bußgeldvorschriften
ELFTER ABSCHNITT Übergangsvorschriften
§ 106 Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei Beschäftigung nach Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b, Absatz 4, 5, Artikel 12 Absatz 1, Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a oder Buchstabe b Ziffer i u
§ 106 a Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
§ 107 Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen
§ 108 Elektronische Übermittlung von Anträgen und sonstigen Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger
§ 108 a Verfahren zur elektronischen Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten für Elterngeld
ACHTER ABSCHNITT Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren