Zweiter Titel Informationsgrundlagen der Krankenkassen
§ 288 Versichertenverzeichnis
§ 289 Nachweispflicht bei Familienversicherung
§ 292 Angaben über Leistungsvoraussetzungen
§ 291 b Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis
§ 291 a Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung
§ 293 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer
§ 290 Krankenversichertennummer
§ 291 Elektronische Gesundheitskarte
§ 291 c Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte
§ 293 a Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere Versorgung
Zweiter Titel Informationsgrundlagen der Krankenkassen