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DRITTER ABSCHNITT Verwendung und Verwaltung der Mittel
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DRITTER ABSCHNITT Verwendung und Verwaltung der Mittel
§ 260 Betriebsmittel
§ 263 Verwaltungsvermögen
§ 261 Rücklage
§ 259 (weggefallen) SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
§ 263 a Anlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen
§ 262 Gesamtrücklage
§ 264 Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
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