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Kinder- und Jugendhilfe
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
FÜNFTES KAPITEL Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
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SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
FÜNFTES KAPITEL Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
ERSTER ABSCHNITT Träger der öffentlichen Jugendhilfe
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
DRITTER ABSCHNITT Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
VIERTER ABSCHNITT Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe
§ 78 Arbeitsgemeinschaften
§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74 a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
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§ 78 Arbeitsgemeinschaften
§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
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§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74 a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen