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Wohnungsbindungsgesetz
WoBindG Wohnungsbindungsgesetz
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Bindungen des Verfügungsberechtigten
Dritter Abschnitt Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
Vierter Abschnitt Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
Dritter Abschnitt Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
§ 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
§ 17 Ende der Eigenschaft öffentlich gefördert bei Zwangsversteigerung
§ 16 Ende der Eigenschaft öffentlich gefördert bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
§ 15 Ende der Eigenschaft öffentlich gefördert
§ 18 Bestätigung
§ 13 Beginn der Eigenschaft öffentlich gefördert
Dritter Abschnitt Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
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§ 15 Ende der Eigenschaft öffentlich gefördert
§ 18 Bestätigung
§ 13 Beginn der Eigenschaft öffentlich gefördert