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Europarecht
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000
KAPITEL II ZUSTÄNDIGKEIT
Gesetze
Gesetze
Europarecht
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000
KAPITEL II ZUSTÄNDIGKEIT
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Besondere Zuständigkeiten
Abschnitt 3 Zuständigkeit für Versicherungssachen
Abschnitt 4 Zuständigkeit bei Verbrauchersachen
Abschnitt 5 Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge
Abschnitt 6 Ausschließliche Zuständigkeiten
Abschnitt 7 Vereinbarung über die Zuständigkeit
Abschnitt 8 Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit des Verfahrens
Abschnitt 9 Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Abschnitt 10 Einstweilige Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind
Abschnitt 3 Zuständigkeit für Versicherungssachen
Artikel 10 (Gerichtsstand des Schadensortes)
Artikel 13 (Fallgruppen zulässiger Gerichtsstandsvereinbarungen)
Artikel 8 (Bestimmung der Zuständigkeit)
Artikel 14 (Risiken gemäß Art. 13 Nr. 5)
Artikel 12 (Wohnsitzprinzip für Klagen des Versicherers)
Artikel 11 (Besonderer Gerichtsstand bei Streithilfe)
Artikel 9 (Wahlrecht des Klägers bei Klagen gegen den Versicherer)
Abschnitt 3 Zuständigkeit für Versicherungssachen
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Artikel 10 (Gerichtsstand des Schadensortes)
Artikel 13 (Fallgruppen zulässiger Gerichtsstandsvereinbarungen)
Artikel 8 (Bestimmung der Zuständigkeit)
Artikel 14 (Risiken gemäß Art. 13 Nr. 5)
Artikel 12 (Wohnsitzprinzip für Klagen des Versicherers)
Artikel 11 (Besonderer Gerichtsstand bei Streithilfe)
Artikel 9 (Wahlrecht des Klägers bei Klagen gegen den Versicherer)