Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Autor: Kottke Neben der ordentlichen Kündigung kann für den Bürgen auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aus besonders wichtigem Grund gegeben sein (BGH NJW-RR 1993, 944; BGH NJW 1985, 3007) Neben der erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Hauptschuldners (BGH BB 1959, 866), die häufig - veranlasst durch die Trennungssituation - entsteht, ist als besonders wichtiger Grund auch das Scheitern der Ehe zu werten, wenn die Fortführung der Ehe Anlass für die Eingehung der Bürgschaftsverpflichtung gewesen ist (Haußleiter/Schulz, Rdn. 356, Wever, Rdn. 949). Zu den Rechtsfolgen bei erfolgter [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen