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Autor: Krause Für die in diesem Kapitel behandelte Rechtsfigur haben sich verschiedene Bezeichnungen etabliert, die bis heute nebeneinander verwendet werden. Ursprünglich wurde die Bezeichnung „unbenannte Zuwendung“ verwendet, die jedoch nicht immer trifft, da die hier diskutierten Zuwendungen durchaus auch benannt sein können; entscheidend sind nicht die Benennung bzw. Nichtbenennung, sondern der Charakter und die Umstände der Benennung. Häufig wird auch der Begriff „ehebedingte Zuwendung“ verwendet, der allerdings unscharf ist, weil die Ehe keine Bedingung für die Zuwendung ist. Es wird in diesem Kapitel deshalb die Bezeichnung „ehebezogene Zuwendung“ verwendet, da dieser Begriff treffend auf das bestehende Motiv verweist (Wever, Rdn. [...]
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