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Arbeitsverhältnis

Autor: Rabaa Weder aus der Rechtsnatur der ehelichen Lebensgemeinschaft noch den ehelichen Güterständen sind vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten ausgeschlossen. Voraussetzungen Zivil- und arbeitsrechtlich, steuerrechtlich (BVerfGE 13, 290 = FamRZ 1962, 100 = NJW 1962, 437; BVerfG, FamRZ 1996, 153; BVerfG, FamRZ 1996, 599; BVerfG, FamRZ 1996, 1531) und sozialversicherungsrechtlich (BVerfG, FamRZ 1965, 29; BSG, NJW 1994, 341). Steuerrechtlich kommt es darauf an, dass die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält, wobei auch der Anlass des Vertragsschlusses eine Rolle spielt, näher: BFH, FamRZ 2014, 127. Bei beruflicher Mitarbeit werden i.d.R. Vereinbarungen über ein festes Entgelt abgeschlossen; Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Vertrag (BGH, FamRZ 1995, 1062). Vergütungsanspruch richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung (BGH, FamRZ 1995, 1062 = NJW 1995, 3383); Vereinbarungen werden i.d.R. durch Arbeitsvertrag geschlossen (BGH, FamRZ 1995, 1062 = NJW [...]
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