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Autor: Ullrich Die Regelungen des Gesetzgebers speziell zum Familienrecht umfassen nur einen Teil der zwischen den Eheleuten bestehenden Rechtsbeziehungen. Für viele Bereiche werden die allgemeinen Regeln des Schuldrechts ergänzend und teilweise modifiziert benötigt. Diese zivilrechtlichen Ansprüche mit familienrechtlicher Überlagerung sind erst in den letzten Jahren in den Blick der Familienrechtler gekommen und verstärkt in der Literatur bearbeitet worden. Die größte Bedeutung hat dabei der Gesamtschuldnerausgleich, § 426 BGB, insbesondere bezüglich gemeinsamer Verbindlichkeiten. Im Zusammenhang mit der Trennung erfolgen oftmals Abhebungen vom Konto durch den Ehepartner, der Mitinhaber oder Bevollmächtigter ist. Auch die Probleme aus Miteigentümergemeinschaft, §§ 749 ff. BGB, sind hier zu nennen. Rechtlich und tatsächlich noch schwieriger ist die Frage der Rückgewähr besonderer Zuwendungen sowie die Problematik von Zuwendungen der Schwiegereltern. Schließlich ist [...]
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