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(Portugal: >Scheidung / >Unterhalt / >Wohnung/Hausrat) 1. Verhältnis zu anderen Verfahren: a. Es gibt verschiedene Trennungsverfahren: Das Verfahren der "gerichtlichen Trennung der Personen und Güter" (Art.1794 ff CC) ist zu unterscheiden von dem der "einfachen gerichtlichen Trennung der Güter" bei Vermögensgefährdung (Art.1767 ff CC). b. Verhältnis zum Scheidungsverfahren (s.u.4.): (a) Grundsätze: Das Trennungsverfahren ist ein Minus zum Scheidungsverfahren (dazu), nicht aber dessen Voraussetzung (vgl. Art.1795 CC). Lediglich das Getrenntleben wird hier gerichtlich gestattet. (b) Verbindung? Im Scheidungsverfahren ist als Widerklage ein Trennungsantrag zulässig (Art.1795 I CC), das Urteil lautet aber ggf. nur auf Scheidung (Art.1795 II CC). 2. Voraussetzungen der gerichtlichen Trennung: Sie sind die Gleichen wie bei der einverständlichen (dazu) bzw. der streitigen (dazu) Scheidung (Art.1794 CC). 3. Verfahrensfragen: a. Grundsatz: Wie bei der [...]
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