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(Niederlande: >Scheidung / >Trennung) 1. Vor dem Ehe-Urteil: Welche Entscheidungen können bereits anfallen? a. Über welche Ansprüche? (a) Ehegatten-Unterhalt kann auf Grund von Art.1:84 B.W. zugesprochen werden. (b) Kindes-Unterhalt kann nach Artt.1:404 ff, 1:395a B.W. zugesprochen werden. (c) VKV? Ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss besteht nicht, OLG Düsseldorf FamRZ 1978,908. (d) Umgang: vgl. Breemhaar FamRZ 2018,1395. b. Verfahrensfragen: Eltern minderjähriger Kinder haben vor Einreichung eines Scheidungsantrags einen "Elternschaftsplan" einzureichen, für den gesetzliche Mindestanforderungen gelten (Art.815 Rv), Mom FamRZ 2009,1551. Das Gericht entscheidet, ob die vorgelegten Erklärungen für die Bearbeitung des Scheidungsantrags ausreichen, Mom FamRZ 2009,1552. Möglich sind vorläufige Entscheidungen zu Wohnung, Hausrat, Sorge, Umgang sowie Unterhalt nach Artt.821 bis 826 Rv.. Diese Maßnahmen treten außer Kraft, wenn nicht binnen eines Monats die [...]
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