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1. Grundsätze: a. Rechtsgrundlagen: Ehe- und Familiengesetzbuch (EFGB) vom 9.7.1999. Zum weißrussischen IPR vgl. IPRax 2002,332. b. Bedeutung: Von der Darstellung des dortigen Scheidungsrechts wird abgesehen, weil es für die hiesige Praxis praktisch immer zu einer (versteckten) Rückverweisung (dazu) auf deutsches Scheidungsrecht (dazu) kommt. 2. Rückverweisungen: a. Wenn beide Weißrussen sind: (a) Gesetzeslage: "Die Scheidung von Ehen zwischen Staatsbürgern der Republik Weißrussland, die außerhalb der Republik Weißrussland unter Beachtung der Gesetzgebung der entsprechenden Staaten vorgenommen worden ist, wird in der Republik Weißrussland als gültig anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Ehescheidung beide Ehegatten außerhalb der Republik Weißrussland gelebt haben" (Art.231 III EFGB). (b) Bedeutung: Vor deutschen Gerichten kann nach deutschem Recht geschieden werden, außer wenn zur Zeit der Scheidung mindestens einer der Gatten in Weißrussland lebt. b. Wenn nur 1 [...]
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