Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Eigene Lebensstellung?) 1. Liegt anzurechnendes Einkommen vor? a. Bei Soldaten/ Wehrpflichtigen: (a) Soldatenbezüge: Ja, bei G und S anzurechnen. (b) Übergangsbeihilfe für Zeitsoldaten (nach § 3 SoldVG): Ja, sie ist jedenfalls bei verschärfter (dazu) Haftung wie eine Abfindung (dazu) zeitlich gestreckt auch für Kindesunterhalt einzusetzen, BGH DRsp 1994/4294 = FamRZ 1987,930, OLG Naumburg FamRZ 2003,474. (c) Übergangsgebührnisse für Zeitsoldaten (laufende Zahlungen nach § 11 SoldVG): Ja, voll anzurechnen, neben einem evtl. inzwischen erzielten Einkommen aus Erwerbstätigkeit, OLG Köln DRsp 1995/6611 = FamRZ 1995,353 /2. Eine zeitliche Befristung ist zu beachten, OLG Naumburg FamRZ 2003,474. (d) Fliegerzulagen nach dem SoldVG: Ebenso (dazu). (e) Zulagen bei Auslandseinsatz: Grds. ebenso (dazu). (f) Wohnvorteil (dazu): Wenn eine Wohnung außerhalb der Kaserne beibehalten wird, ist kein Vorteil anzurechnen, OLG Koblenz DRsp 2011/3232. b. Bei Zivildienst: Dieser steht [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen