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(Scheidung / Hauptmenü ) (>Grundlagen / >Ohne Zustimmung) (>§ 1565 ff im Kontext) (>Früher) 1. Kommt eine einverständliche Scheidung in Betracht? a. Gesetzeslage: (a) § 1565 I BGB: "Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist." (b) § 1566 I BGB: "Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt." b. Bedeutung: Eine einverständliche Scheidung setzt in Verfahren ab dem 1.9.2009 nicht mehr eine Einigung über Scheidungsfolgen und deren Titulierung (dazu) voraus, BT-Drs.16/6308 S.229. Die bloße Zustimmung genügt, um Feststellungen zum Scheitern der Ehe entbehrlich zu machen, BT-Drs.16/6308 S.229. 2. Ist sie einverständlich? a. Wenn beide die Scheidung beantragen: Ja (§ 1566 I 1.Alt. BGB). b. Bei einseitigem Antrag: (a) Grundsatz: Ja, wenn der Antragsgegner "zustimmt" (§ [...]
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