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Die Ausbildung zum Meister und das Ablegen der Meisterprüfung sind unterhaltsrechtlich sowohl auf Seiten des Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen von grundsätzlicher Bedeutung. Auf Seiten des Unterhaltsberechtigen stellt sich die Frage nach der Einheitlichkeit der Ausbildung, während sich auf Seiten des Unterhaltspflichtigen die Frage nach der Leistungsfähigkeit für Unterhaltszahlungen stellt. Die Frage, welche Auswirkungen die Ausbildung zum Meister und das Ablegen der Meisterprüfung haben, ergibt sich im Zusammenhang mit der Pflicht zur Leistung eines Ausbildungsunterhalts an ein volljähriges Kind. Diese kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der Unterhaltsberechtige eine Meisterschule besucht und nicht, wie in vielen Handwerksbereichen üblich, die Ausbildung zum Meister neben einer vollen Berufstätigkeit her absolviert. Maßgeblich ist dabei, ob es sich bei der Ausbildung zum Meister um eine Erstausbildung handelt oder nicht. Denn [...]
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