Zum 01.01.2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) (BGBl I 2006, 2748) in Kraft getreten und hat das Bundeserziehungsgeldgesetz – BErzGG – abgelöst. Das Elterngeld soll Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Familien sollen gerade in der Frühphase so unterstützt werden, dass finanzielle Einschränkungen wegen der vorrangigen Betreuung des neugeborenen Kindes möglichst ausgeglichen werden und ihren finanziellen, beruflichen und familiären Notwendigkeiten und Lebensplanungen auch auf Dauer Rechnung getragen wird. Eltern, die erwerbstätig sind und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen bzw. sie auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduzieren, erhalten zwölf Monate lang eine Leistung i.H.v. 67 % des vorherigen Einkommens, höchstens 1.800 € im Monat. Der Prozentsatz kann bei geringen Arbeitseinkünften auf 100 % ansteigen, bei höheren Einkünften vermindert [...]