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Conterganrente

Die Conterganrente ist eine Sozialleistung, die auf der Grundlage des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ vom 17.12.1971 (BGBl I, 2018 – Conterganstiftungsgesetz i.d.F. von Art. 1 des Gesetzes v. 12.08.2020, BGBl I, 1887) gezahlt wird, wenn durch das thaliomidhaltige Medikament Contergan ein Körper- oder Gesundheitsschaden hervorgerufen worden ist. Die Conterganstiftung zahlt anerkannt contergangeschädigten Menschen eine lebenslange monatliche Conterganrente sowie seit 2009 eine jährliche Sonderzahlung. Auf Antrag kann die Rente kapitalisiert werden, wenn der Betrag zum Erwerb oder zur Stärkung eigenen Grundbesitzes zu eigenen Wohnzwecken verwendet wird. Daneben können noch Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe erbracht werden. Die Einzelheiten finden sich in § 13 ContStifG. Die Höhe der Conterganrente und der Sonderzahlung ist abhängig von der Höhe der festgestellten Schadenspunkte. Diese Bewertung wird durch eine [...]
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