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Bereits im Jahre 2000 hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit den Vorarbeiten bezüglich einer Reform des FGG und der Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens begonnen. Zunächst wurde im Jahre 2002 ein sogenannter Problemkatalog erstellt.1) Problemkatalog vom 02.05.2002 zur Reform des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit; siehe auch Interview mit der Bundesministerin der Justiz vom 17.06.2003, abgedruckt in FF 2003, 190 f. Anfang 2003 wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet, die jeweils mit sieben Experten aus Wissenschaft und Praxis besetzt waren. Die erste Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit dem Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei die Familiensachen ausgenommen waren. Die zweite Arbeitsgruppe befasste sich mit dem familiengerichtlichen Verfahren.2) Meyer-Seitz/Kröger/Heiter, FamRZ 2005, 1430 f. Am 17.09.2003 kündigte Bundesjustizministerin Zypries auf dem 15. Deutschen Familiengerichtstag eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens [...]
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