Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Das vor dem 01.09.2009 geltende alte Recht sah den Einmalausgleich und demzufolge im Abänderungsfall die Totalrevision des durchgeführten VA vor. Nach dem seit 01.09.2009 geltenden neuen Recht wird jedes einzelne Anrecht geteilt. Deshalb kommt es allein auf die Veränderung dieses Anrechts an, und nur insoweit erfolgt eine Abänderung. Die übrigen – unveränderten Anrechte – bleiben unberührt. Inhaltlich wird das Abänderungsverfahren damit dem Abänderungsverfahren des § 238 FamFG bzw. des § 323 ZPO angenähert (BT-Drucks. 16/10144, S. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen