Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Für Haushaltssachen als Folgesache sieht § 48 Abs. 2 FamGKG den Verfahrenswert grundsätzlich mit 3.000 € vor. Streiten die Ehegatten jedoch um hochwertige Haushaltsgegenstände, ist zu empfehlen, § 48 Abs. 3 FamGKG (Billigkeitsregelung) anzuwenden, um eine an den Umständen des Einzelfalls orientierte Wertfestsetzung zu [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen