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Zum 01.09.2009 sind weitreichende Reformen im Familienrecht in Kraft getreten: Verfahrensrecht, insbesondere FamFG Kostenrecht, insbesondere FamGKG Versorgungsausgleich, insbesondere VersAusglG Vermögensrecht, insbesondere Zugewinnausgleich und Ehewohnung/Hausrat Zum Übergangsrecht des Versorgungsausgleichs siehe speziell Teil 8/4.2.3. Zum 01.08.2013 ist das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 23.07.2013 (BGBl I, 2586) – 2. KostRMoG – in Kraft getreten. Der wesentliche Teil der Kostenreform besteht in der Einführung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Insbesondere wurden die Gerichtsgebühren generell angehoben, was sowohl für die wertabhängigen Gebühren als auch für die Festgebühren gilt. Die Anlage 2 zu § 28 Abs. 1 FamGKG (Gebührentabelle) wurde entsprechend geändert. Die Mindestgebühr wurde auf 15 € angehoben (§ 28 Abs. 2 FamGKG). Daraus ergeben sich Änderungen im FamGKG und RVG für die in Familiensachen zu erhebenden Anwalts- [...]
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