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Häufig beginnen die Verhandlungen außergerichtlich schriftlich, indem beiderseitige Anwälte sich positionieren, was sie für ihren Mandanten begehren und wie sie dies rechtlich begründen. Je nachdem, wie umfangreich die wirtschaftlichen Verknüpfungen der Eheleute und wie streitig die Themen sind, kristallisiert sich in diesem Hin und Her der Schreiben häufig bereits das heraus, was als Einigung zusammengefasst werden könnte und sodann von einem der beiden Anwälte als Einigungsvorschlag formuliert wird. Erscheint dies zu komplex, können die Anwälte sich zu einem Gespräch miteinander ohne Mandanten verabreden. Dies bietet sich bei Berechnungen (Unterhalt oder Zugewinn) an, so dass quasi im Wege eines Fachgesprächs die einzelnen Positionen durchgegangen werden können und gemeinsam Beweismittel (Kontounterlagen, Steuerunterlagen etc.) gesichtet werden. Viele Kollegen halten generell nichts vom Vierergespräch oder verneinen dies bei bestimmten Mandanten, die zu emotional [...]
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